Ehehindernisse - Katholisch
Ein E. ist ein vom Naturrecht (Schöpfungsordnung) od. vom kirchl. Gesetzgeber aufgestellter Hinderungsgrund, eine legitimierte Eheschließung zu vollziehen. Partikularkirchliche Gesetzgeber können keine E. aufstellen (c. 1075 § 2, c. 792 CCEO). Es geht bei E. um einen Umstand, der einer Person od. einem Paar z. Z. der beabsichtigten Eheschließung anhaftet u. von dort her die Ehe ungültig macht, u. zwar weil die Pers…