Ehekonsens - Katholisch
1. Kan. Konsensprinzip: Nach c. 1057 § 1 (textgleich m. can. 1081 § 1) kommt die Ehe zustande durch die wirkliche innere Zustimmung beider Partner zu der Ehe miteinander. Bereits P. Nikolaus I. erklärt 866 unter Rückgriff auf den röm.-rechtlichen Konsensgrundsatz, der allerdings einen anderen Sinne hatte (Ulpian Dig 35,1,15 u. 50,17,30), das Alleingenügen des Konsenses beider Partner für das Zustandekommen der Ehe (MGH Epp. 6 [1925], 568-600). Das Ver…