Ehekonsensmängel - Katholisch
1. Allg.: Das Kap. über die E. in den Gesetzbüchern der kath. Kirche (cc. 1095-1103, cc. 818-826 CCEO) ist ein Proprium des kan. Eherechts. Es finden sich im staatl. Recht nur wenige Parallelen, z. B. bei der arglistigen Täuschung. Die Ausfaltung einer Pathologie des Ehekonsenses beruht einerseits auf dem Konsensprinzip bei der kan. Eheschließung, andererseits auf der Unauflöslichkeit der Ehe nach kan. Recht. Aus den drei Dimensionen des Konsenses (Ehekonsens) – Zustimmung zur Ehe, Zustimmun…