Eheprozessordnung - Katholisch
Die primären prozessrechtlichen Normen zur Durchführung von Ehenichtigkeitsverfahren an den Diözesangerichten ergeben sich nach c. 1402 bzw. c. 1056 CCEO aus den allg. kodikarischen Prozessvorschriften, vornehmlich jenen über das ordentliche Streitverfahren (cc. 1400-1655 bzw. cc. 1055-1356 CCEO), sowie den in beiden Gesetzbüchern enthaltenen Spezialnormen für die Eheverfahren (cc. 1671-1691; cc. 1357-1371 CCEO). Bereits unter der Gelt…