Eherecht - Staatlich
1. Das staatl. E. umfasst den grundrechtlich verbürgten Schutz der Ehe u. ihre einfachgesetzliche Ausgestaltung im 4. Buch des BGB. Die Verf. u. das einfache Recht treten dabei in eine Wechselwirkung. Das nationale E. wird durch europarechtliche Regelungen überformt.
2. a) Art. 6 Abs. 1 GG stellt Ehe u. Familie unter den bes. Schutz der staatl. Ordnung u. enthält damit das E. des GG. Anders als in der V…