Ehescheidung - Staatlich
Eine Ehe kann auf Antrag eines od. beider Ehegatten in einem bes. Gerichtsverfahren (§§ 133 ff. FamFG) geschieden werden. Durch rechtskräftigen familiengerichtlichen Beschl. – eine Privatscheidung sieht das geltende Recht bislang nicht vor – wird das staatl. Eheband zwischen den Ehegatten m. Wirkung für die Zukunft gelöst (§ 1564 S. 2 BGB) u. es treten die Scheidungsfolgen ein. Etwa 40 % aller Ehen werden durch E. aufgelöst.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie geschei…