Eheschließungsunfähigkeit - Katholisch
1. Begriff: An sich umfasst der Begriff der E. alle Sachverhalte, die eine Person unfähig machen, eine gültige Ehe zu schließen, worunter z. B. ein zu enges Verwandtschaftsverhältnis m. dem Partner gehört wie auch ein zu geringes Alter. Im spezielleren Sprachgebrauch der Ehekonsensmängel ist damit (wie auch m. dem parallelen Begriff Ehevertragsunfähigkeit) eine Variante der sog. psychisch bedingten Ehenichtigkeitsgründe gemeint: Als E. werden die in c. 1095 nn. 1 u.…