Ehrenamt - Staatlich
Eine allg. Definition des Begriffes E. gibt es nicht. Gemeint ist ein freiwilliges unentgeltliches E. in der Gesellschaft, ein öff. Amt im Staat od. einer Kommune od. in einer gesellschaftlichen Organisation od. Institution.
Seit 1999 wird alle fünf J. im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend ein Freiwilligensurvey, eine Untersuchung zur Zivilgesellschaft u. zum freiwilligen E., unter der wiss. Leitung des Dt. Zentrums für Altersfragen (DZA) vo…