Ehrentitel - Katholisch
E. dienen nicht der Bez. eines kirchl. Amtes, sondern werden vom Papst od. vom Diözesanbischof in Anerkennung persönlicher Verdienste verliehen.
Das kodikarische Recht erwähnt E. nur beiläufig in c. 1336 § 1 2° u. stellt für die lat. Kirche in c. 438 klar, dass m. den ober-bfl. Titeln Patriarch – betrifft die Diözesanbischöfe von Venedig, Lissabon, Jerusalem u. Goa – od. Primas nur ein Ehrenvorrang verbunden ist.
Als päpstliche E. für Laien sind die päpstlichen Verdienstorden (Christusorden; Orden vo…