Eid - Staatlich
E. ist die persönliche (feierliche) Bekräftigung einer Aussage m. dem Zweck, die Verlässlichkeit ders. zu steigern. Es wird zwischen assertorischen u. promissorischen E. unterschieden.
Assertorische E. affirmieren die Wahrheit einer Aussage. Bei Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen steht die Anordnung desselben im Ermessen des Gerichts. Promissorische E. hingegen dienen der Bekräftigung eines Versprechens u. kommen bei Friedensschlüssen, Thronbeste…