Eigenkirchenwesen - Historisch
Gem. der klassischen, von U. Stutz seit 1895 geprägten Definition versteht man unter einer Eigenkirche (EK) „ein Gotteshaus, das dem Eigentum oder besser der Eigenherrschaft derart unterstand, daß sich daraus… nicht bloß die Verfügung in vermögensrechtlicher Beziehung, sondern auch die volle geistliche Leitungsgewalt ergab“ (Stutz, 1955, 55). Dabei greift der Begriff EK den quellenmäßig belegten Ausdruck ecclesia propria auf.…