Einrede - Katholisch
Die E. ist ein unabdingbare Voraussetzung für ein geordnetes gerichtliches Verfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches). Unter E. ist ein Gegenrecht zu verstehen, wonach der Einredeberechtigte die Durchsetzung eines subjektiven Rechts eines Anderen entweder gänzlich od. m. aufschiebender Wirkung verhindert. Jedwedes Recht ist durch die Möglichkeit der E. geschützt. Sie gehört zu den wesentlichen Rechtsschutzinstrumenten der kirchl. Rechtsordnung (c. 221; c. 2…