Einzelrichter - Katholisch
In der kirchl. Rechtsgeschichte war seit dem Decr. Gratiani das Einzelrichterprinzip vorherrschend. Der CIC/1917 zeigte hingegen eine eindeutige Tendenz zugunsten kollegialer Entscheidungen. Can. 1575 sah zwar die Möglichkeit eines E. vor, dem gem. can. 1872 allein die Urteilsfällung oblag. V. a. Ehenichtigkeitsverfahren u. Weihenichtigkeitsverfahren (Weihenichtigkeit) sowie bestimmte Strafverfahren (Strafprozess) waren jedoch einem Kollegialgericht von mind. drei Richtern vorbehal…