Emeritus - Katholisch
Gem. c. 185; c. 965 § 4 CCEO kann einem Amtsinhaber, der infolge einer erreichten Altersgrenze od. Amtsverzichts aus dem Amt scheidet, der Titel E. verliehen werden.
Ein Diözesanbischof, dessen Amtsverzicht angenommen wurde, erhält von Rechts wegen den Titel eines emeritierten (e.) Bf. seines Bistums (c. 402 § 1; c. 211 § 1 CCEO). Dazu enthalten cc. 402, 707; c. 211 CCEO grundlegende Regelungen zu Wohnsitz u. Unterhalt. Gem. c. 381 § 2 gelten diese Regelungen entspr.…