Erkrankung - Katholisch
Die E. (infirmitas) umfasst jede Art physischer od. psychischer Schwäche, die den Betr. zumindest weitgehend unfähig macht, den Amtspflichten zu entsprechen od. Voraussetzungen zu erfüllen, die zum erlaubten od. gültigen Vollzug eines Rechtsaktes gefordert sind. Eine E. kann rechtmäßige Ausnahmetatbestände begründen.
1. Bei den Ämtern des Bf. u. des Pfr. kann eine E. zum vorzeitigen Amtsverzicht od. zur Amtsenthebung führen. Ein Bf., der wegen E. nicht mehr in der Lage ist, seine Amtspflichten zu…