Erlaubnis - Katholisch
Die E. (licentia) ist eine vom Recht verlangte Voraussetzung zum erlaubten od. rechtswirksamen Handeln. Sie ermöglicht ein rechtmäßiges Handeln, indem sie die geforderten Voraussetzungen für das gesetzeskonforme Handeln als gegeben feststellt bzw. ein gesetzliches Verbot aufhebt. Ein solches präventives Verbot m. Erlaubnisvorbehalt verbietet somit nicht das Handeln als solches, knüpft aber die Rechtsausübung an eine vorgängige Prüfung der Gesetzmäßigkeit.
Die Erteilung einer E. ist kirchenrechtlich ein Ver…