Errichtung - Katholisch
Als E. (lat. erectio od. const.) wird das Handeln einer kirchl. Autorität bez., das ein Rechtssubjekt öff. Rechts in der Kirche begr., das im Namen der Kirche tätig werden kann. Die Strukturen u. Ämter der KirchVerf. sind iure divino gegeben od. entstehen durch E. Die ihnen unmittelbar zugeordneten Einrichtungen, Vereinigungen (Vereinigung von Gläubigen) u. Einrichtungen, die die chr. Lehre im Namen der Kirche vermitteln, den amtl. Gottesdienst fördern od. andere ihrer Natur nach der kirch…