Erzabt - Katholisch
E. heißt der Obere einer Erzabtei, d. h. eines Mutterklosters eines Klösterverbandes od. einer aus anderen Gründen bes. ausgezeichneten Abtei. Es sind drei Formen zu unterscheiden.
1. Handelt es sich bei der Erzabtei rechtlich um das Hauptkloster einer monastischen Kongr. u. ist im Amt des E. auch die Funktion des supremus moderator der Kongr. enthalten, so gilt für den E. im Wesentlichen dass. wie für den Abtpräses. Allerdings wird für die Bestellung des E. ein Zusammenwirken des Konventes der Erzabtei u. von …