Erziehungsrecht - Staatlich
1. Erziehung umfasst als Vorgang jede planvolle Maßnahme, die auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen im weitesten Sinne, nämlich auf dessen Personalisation, Sozialisation u. Enkulturation, zielt. Wie sich dieses (Erziehungs-)Ziel konkret fassen lässt, wer Adressat von Erziehungsmaßnahmen ist u. wie sich Art u. Reichweite eines Erziehungsmandats des Staates bestimmen, häng…