Evangelischer Oberkirchenrat - Evangelisch
E. O. bez. die oberste Kirchenbehörde od. ein ständig amtierendes Kollegialorgan aus Theologen u. Nichttheologen, dem die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Kirchenleitung obliegt (kollegiale Leitung einer ev. Landeskirche); in einer weiteren Bedeutung ist es (neben der in vielen LK u. der EKD gebräuchlichen Amtsbezeichnung eines Kirchenbeamten) auch der Sitz der Behörde als Gebäude (z. B. E. O. auf der Gänsheide in Stuttgart…