Exemtion - Katholisch
Im kan. Recht bez. E. eine Ausnahme vom Gesetz, näherhin die Herausnahme von Personen, Personenverbänden od. Gebieten aus der gewöhnlichen hierarchischen Organisation in der kath. Kirche u. die Unterstellung unter einen anderen Jurisdiktionsträger, um eine einheitliche Leitung od. eine bessere seelsorgliche Betreuung zu erreichen. Diese Herausnahme kann vollständig (e. totalis) od. teilweise erfolgen. So ist E. nicht eine feststehende Größe, sondern k…