Expositur - Katholisch
Jede Diözese bzw. Teilkirche ist in Pfarreien aufzugliedern (c. 374 § 1). In der kan. Pfarrei begegnet die Grundform der Hirtensorge (c. 515; vgl. cc. 279, 280 CCEO). Die Quasipfarrei ist Ersatzform u. häufig Vorstufe für die Pfarrei. Sie wird errichtet, wenn wegen bes. Umstände, v. a. bei Zweifel am dauerhaften Bestehen, die Errichtung einer Pfarrei (noch) nicht möglich ist. Sie wird der Pfarrei gleichgestellt, sofern das Recht nichts anderes vorsieht (c. 516 § 1).
In deutschsprachigen Kirchengebieten begeg…