Facultas habitualis - Katholisch
Durch eine von der zuständigen kirchl. Autorität einer Person erteilte F. (im Dt. übers. m. ständige Vollmacht od. ständige Befugnis) wird der betr. Person dauerhaft ermöglicht, bestimmte Handlungen vorzunehmen, zu deren Vornahme sie nicht schon aufgrund ihrer Amtsgewalt berechtigt ist. Die Erteilung kann auf begrenzte od. unbegrenzte Zeit erfolgen. Eine F. wird typischerweise – sei es für die Gesamtkirche, sei es für eine bestimmte Teilkirche – allen erteilt, die ein bestimmtes Amt innehabe…