Fähigkeit - Katholisch
Die F. (capacitas) einer physischen Person od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche), kirchenrechtlich bedeutsame Akte zu setzen u. (Heils-)Güter zu empfangen, resultiert nicht aus positiver Setzung des kirchl. Gesetzgebers, sondern aus den grundlegenden Rechten von Menschen, v. a. von Getauften in der kirchl. Rechtsordnung. Die F. ist als fundamentaler Status weder entzieh- noch verlierbar u. liegt jeder Befähigung (habilitas) bzw. Verleihung einer Vollmacht (potestas) od. Befugnis (facultas) vor…