Familie - Katholisch
Der nicht mehr geltende CIC/1917 enthielt zwar familienrechtliche Normen, aber, wie auch das heutige Recht, kein systematisiertes Familienrecht. Die ekklesiologische Stellung u. Bedeutung der F. wurde erst durch das Vat II ausführlich entfaltet. Da der CIC/1917 primär als Klerikerrecht gestaltet war, war auch die F. nicht im Blick des kirchl. Verfassungsrechts.
Das Vat II verwendet den Begriff der F. zunächst in einem weiten Sin…