Fernstehende - Katholisch
F. ist kein kan. Fachbegriff u. erfährt als pastoraltheologische Kategorie zunehmend Kritik. In Anlehnung an c. 383 § 1 gelten als F. jene Katholiken, die von der religiösen Praxis abständig geworden sind. Eine genaue Abgrenzung ist nicht möglich u. es handelt sich um keinen bestimmten Rechtsstatus. Davon zu unterscheiden sind jedoch Apostasie, Schisma, der staatl. Kirchenaustritt u. die schwere Sünde (vgl. cc. 915 f., 1184 § 1 3°). Die Vernachlässigung der Pflichten gem. cc. 920, 989 u. 124…