Freie Wohlfahrtspflege - Staatlich
a) W. ist der erst nach Entstehung der BRD gebräuchlich gewordene Begriff für die Synthese aus freigemeinnütziger Armenpflege u. Wohlfahrt. Begrifflich ist sie kaum von der Fürsorge zu unterscheiden, die heute als Sozialhilfe u. Grundsicherung bez. wird. Nach eigenem Selbstverständnis der Wohlfahrtsverbände ist f. W. die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage u. in organisierter Form in D…