Freiwilligendienste - Staatlich
F. sind staatlicherseits organisierte u. gestaltete altruistisch, d. h. freiwillig u. unentgeltlich erbrachte Betätigungen von Männern u. Frauen im sozialen u. ökologischen Bereich. Sinn der gesetzlichen Ausgestaltung u. Regulierung eines zunächst rein intrinsisch motivierten mitmenschlichen Handelns ist die Ermöglichung einer finanziellen Unterstützung bzw. Flankierung der Freiwilligkeit, v. a. aber die Herstellung eines s…