Fremde - Katholisch
1. Begriffsbestimmung u. Legaldefinition: Wer über einen Wohnsitz u./od. Nebenwohnsitz verfügt, heißt an Orten außerhalb seines Wohn- od. Nebenwohnsitzes (c. 102) F. („peregrinus“, cc. 100 i. V. m. 1 u. 96). Eine ähnliche Legaldefinition kennt c. 911 CCEO: Eine Person wird F. in einer Eparchie genannt, die von der versch. ist, in der sie Wohn- od. Nebenwohnsitz hat. Der Unterschied zwischen CIC u. CCEO in der Legaldefinition des F. besteht darin, dass sich im CIC der Begriff sowohl auf die Teilkirche wie auch auf die Pfarrei b…