Freundschaftsklausel - Staatlich
Unter einer F. (lat.: clausula amicabilis) wird eine Regelung in u. a. religionsrechtlichen Verträgen verstanden, m. der sich die Vertragspartner gegenseitig versichern, später etwa auftretende Meinungsverschiedenheiten durch gleichberechtigte Verh. einer friedlich-schiedlichen Lösung zuzuführen. Die F. bindet beide Parteien an Einvernehmlichkeit sowohl hinsichtlich des Bestandes als auch ggf. der Auflösung od. Modifikati…