Friedhof - Staatlich
1. Begriff: Ein F. ist ein zentraler Begräbnisplatz unter freiem Himmel. Er findet Verwendung für die Bestattung von Leichnamen u. von Ascheresten, die bei der Kremierung von Leichnamen übriggeblieben sind. Der F. kann eine Trauerhalle zur Aufbahrung von Toten, eine Kirche (Kirchengebäude), Kapelle od. sonstige Einrichtung zur Verrichtung religiöser Riten, ggf. sogar ein eigenes Krematorium, Grabb…