Funktionentrennung - Katholisch
In der Kirche gibt es keine Gewaltenteilung wie im Staat, sondern nur eine Unterscheidung der Gewaltfunktionen (Gewaltenunterscheidung). Die Leitungsgewalt, die auf der Weihegewalt aufbaut, wird im Blick auf die Gewaltfunktionen unterschieden in gesetzgebende, ausführende u. richterliche Gewalt (c. 135 § 1; c. 985 § 1 CCEO). Der Inhaber der oberhirtlichen Gewalt hat alle drei Gewaltfunktionen inne, auf der Ebene der Vertretungsorgane dageg…