Gefangenschaft - Katholisch
Der Begriff der G. ist im KR in zweierlei Kontext von bes. Bedeutung. 1. G. ist einer der in c. 412 genannten Gründe der tatsächlichen Amtsbehinderung des bischöflichen Stuhls, neben Ausweisung, Exil od. Unfähigkeit. Dabei ist ein in G. geratener Diözesanbischof erst dann vollständig an der Ausübung seines Hirtenamtes gehindert, wenn zudem dauerhaft bzw. über einen längeren Zeitraum hinweg keine Möglichkeit des Schriftverkehrs m. den Angehörigen seiner Diözese gegeben ist. Dies ist deshalb das en…