Geheimarchiv - Katholisch
Neben dem Verwaltungsarchiv (Registratur) u. dem hist. Archiv (Archive, kirchliche) ordnet c. 489 für die Diözesankurie die Einrichtung eines G. an, in dem die geheimzuhaltenden Dokumente aufzubewahren sind (Geheimhaltungspflicht). Während c. 489 einerseits Bestimmungen über die Beschaffenheit des G., andererseits eine Vorschrift zur Kassation von Dokumenten enthält, regelt c. 490 den Zugang zum G. u. statuiert, dass aus dem G. kein Dokument herausgegeben werden darf. Das G. …