Geisteskrankheit - Katholisch
Der Begriff G. wird in den cann. 1089 § 3 u. 1982 sowie in den cc. 689 § 3; 1041, 1° u. 1044 § 2, 2° m. „amentia“ bzw. „amens“, im c. 1678 § 3 des MP Mitis Iudex Dominus Iesus m. „mentis morbus“ widergegeben. Er umfasst sämtliche geistigen Störungen, welche einen vollständigen u. dauerhaften Mangel des Vernunftgebrauchs bewirken. Dieser führt zur Unfähigkeit, einen actus humanus, d. h. eine von der geistig-seelischen Verantwortung getragene Entscheidung zu setzen. Geisteskranke falle…