Als G. bez. man vornehmlich die im Alltag getragenen Gewänder u. Abzeichen, die ihren Träger als Kleriker od. Ordensmitglied kenntlich machen. In einem weiteren Sinn umfasst G. auch die gottesdienstlichen Kleidungsstücke der kirchl. Amtsträger (Amtskleidung). Die Anfänge einer G. reichen bis in die Spätantike zurück. Die kirchl. Gesetzgebung befasste sich damit im Lauf der Geschichte in unterschiedlichem Ausmaß; vorherrschend war …
Cite this page
Stephan Haering and
Anna Petrova,
“Geistliche Kleidung”, in:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall.
Consulted online on 28 March 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786388_0126>