Gemeindeordnung - Evangelisch
1. Begrifflich lässt sich G. i. S. einer Gemeindeverfassung als die Gesamtheit der Bestimmungen definieren, die Auftrag, Rechtsstellung, Leitung u. Organisation der Kirchengemeinde, ihre Zuordnung zu den anderen kirchl. Ebenen, die ortskirchliche Mitgliedschaft sowie das ortskirchliche Finanz- u. Haushaltswesen einschließlich der Vermögensverwaltung regeln. Die wesentlichen Grundlagen der G. finden sich in den Verf. u. GrO der Landeskirchen. Ergänzend bestehen umfassende KGO sowie …