Gemeindeverband - Katholisch
Der G., auch Kirchengemeindeverband (Bsp.: Erzbistum Köln, Bistum Aachen, Bistum Trier, Bistum Essen) genannt, ist ein Zusammenschluss mehrerer Kirchengemeinden. Er ist wie die Kgde. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts u. kann als jur. Person (Juristische Person, kirchliche) am Rechtsverkehr teilnehmen. Rechtliche Grundlage für den G. ist das Gesetz über die Verwaltung des kath. Kirchenvermögens (VVG) vom 24.07.1924, das vom Preußischen LT verabschi…