Gemeinschaftsschule - Staatlich
1. Begriff: G. sind im Unterschied zu Bekenntnisschulen od. Weltanschauungsschulen staatl. Schulen, in denen die Schüler m. Ausnahme des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts i. S. des Art. 7 Abs. 3 GG unabhängig von ihren religiösen od. weltanschaulichen Orientierungen gemeinsam unterrichtet u. erzogen werden. Im staatl. Schulwesen ist die G. o. konfessionelle Bindung die Regel (siehe z. B. Art. 15 Abs. 1 BW.Verf; Art. 135 S. 1 BY.Verf; A…