Genehmigung - Katholisch → Sehe Approbatio, Recognitio
Genehmigung - Evangelisch
1. Die G. ist ein präventives Mittel kirchl. Aufsicht (Aufsicht, kirchliche). Sie dient dazu, im Rahmen einer Zweck- u. Rechtmäßigkeitskontrolle konstitutiv bei Rechtsakten nachgeordneter Behörden u. Träger kirchl. Aufgaben mitzuwirken. Die zu genehmigenden Rechtsakte werden erst m. der G. durch die zuständige Aufsichtsbehörde wirksam. Diese rechtsgestaltende Wirkung kommt der G. i. d. R. zugl. für das kirchl. wie für das staatl. Recht zu.
a) Die G…