Generalkapitel - Katholisch
1. Rechtshistorisch: Das G. ist Resultat einer steten Entwicklung. Bereits Pachomius u. Basilius der Große kennen regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Klosterverbände, um bestimmte Angelegenheiten gemeinsam zu beraten u. zu entscheiden. Versammlungen gleichberechtigter Äbte einer Region od. der Oberen abhängiger Klöster sind seit dem 9. Jh. bezeugt. Im 12. Jh. entsteht das G. im strengen Sinn. Primär werden Fragen disziplinärer u. wirtschaftlicher Art sowie der Einheit des…