Generalvikar - Katholisch
In Ablöse der Archidiakone reicht die Bestellung eines G. (CCEO: Protosyncellus) m. lokal versch. Kompetenz u. Bez. (Procurator, Vices gerens, Vicarius generalis et/vel Offizialis) auf das 12./13. Jh. zurück, damals oft nur für den abwesenden Bischof. Heute ist es das wichtigste Stellvertretungsamt für den Diözesanbischof im Bereich der allg. Verwaltung (CD 26, 27; cc. 475-481; 245-251 CCEO; ApK Ecclesia in Urbe).
Die Bestellung eines G. ist für jede Diözese zwingend vorgeschrieben; wegen ihrer Größe …