Gerichtsämter - Katholisch
KA ist jedweder auf Dauer eingerichtete Dienst, der der Wahrnehmung eines geistl. Zweckes dient (c. 145 § 1; c. 936 § 1 CCEO). Der Papst ist kraft Amtes oberster Richter der Kirche. Der Diözesan(Epiarchal)Bf. ist in seinem Bistum für alle vom Recht nicht ausgenommenen Sachen Richter erster Instanz. Er übt seine richterliche Gewalt persönlich od. durch den Gerichtsvikar u. Richter aus (c. 1419 § 1; c. 1066 § 1 CCEO). Er allein entscheidet, beraten von einem Untersuchungsrichter u. einem Beisitzer im k…