Gerichtsgebühren - Katholisch
Gebühren sind durch die zuständige Autorität festgesetzte pflichtmäßige Abgaben für bestimmte Leistungen einer öff. Verwaltung od. die Inanspruchnahme bestimmter öff. Einrichtungen. Durch die G., die nur einen Teil der gesamten Gerichtskosten ausmachen, wird die Inanspruchnahme des kirchl. Gerichts (Gerichte, kirchliche) für ein Verfahren abgegolten. Darin sind die Kosten für die Räume des Gerichts einschließlich aller Nebenkosten, die Personalkosten sowie die Koste…