Gerichtskosten - Katholisch
Die G. umfassen sämtliche Aufwendungen des Gerichts (Gerichte, kirchliche), die zur Durchführung eines Verfahrens notwendig sind. Hierzu zählen die Gerichtsgebühren, die Honorare von Sachverständigen u. Dolmetschern sowie die Entschädigung der Zeugen.
Es ist Aufgabe des Richters, im Urteil die G. festzusetzen (c. 1611 n. 4, Art. 250 DC, 304 DC; c. 1294 n. 4 CCEO), soweit diese nicht bereits aufgrund der Ordnung für die Gerichtsgebühren (Gebührenordnungen) feststehen. Diese Festsetzung der G…