Gerichtsorganisation, kirchliche - Katholisch
Der Papst ist kraft Amtes oberster Richter der kath. Kirche. Ihm selbst sind die in c. 1401 angeführten Verfahren von Staatsoberhäuptern, Kardinälen, Patriarchen u. Gesandten des Apost. Stuhles (Gesandter, päpstlicher) sowie Strafsachen gegen Bischöfe vorbehalten bzw. alle Sachen, die er an sich zieht (c. 1405 § 1; c. 1060 CCEO). Jedem Gläubigen steht es frei, seine Streit- od. Strafsach…