Gerichtsverfahren, kirchliches - Katholisch
G. bez. das gesetzlich geregelte Vorgehen (der Dispensgewalt des Diözesanbischofs entzogen: c. 87; c. 1537 CCEO), durch das unter Beschreitung des kirchl. Gerichtswegs (Gerichtsweg, kirchlicher) (im Unterschied zum administrativen Vorgehen) ein m. einer Klage vorgebrachtes Begehren von der kirchl. Gerichtsbarkeit (Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse) behandelt wird. Das G. dient dem Rechtsschutz, der Feststellung von Tatsachen, aber auch der …