Gerichtsverfassung, kirchliche - Katholisch
Unter G. versteht man jene Gesetze, welche grds. die Zuständigkeit der Gerichte (Gerichte, kirchliche), ihre Organisation (Gerichtsorganisation, kirchliche) u. Zusammensetzung, die Gerichtsordnung (Gerichtsordnung, kirchliche), die Stellung der Prozessparteien u. ihrer Beistände sowie die prozessualen Kampfmittel regeln. Aufgrund der Reform des kirchl. Ehenichtigkeitsverfahrens durch P. Franziskus im J. 2015 gelten für Ehenichtigkeitsverfahre…