Gerichtsverwaltung, kirchliche - Katholisch
Die G. hat ähnlich wie die staatl. Justizverwaltung die Aufgaben, den Gerichtsbetrieb 1. personell wie 2. sachlich zu organisieren, 3. die Dienstaufsicht über die an der Rechtspflege Beteiligten auszuüben, 4. die vorgeschriebenen Registrierungen, Dokumentationen, Archivierungen/Kassationen durchzuführen bzw. zu veranlassen u. 5. die geforderten Ber. aufzustellen. Sie obliegt i. d. R. dem Offizial (Gerichtsvikar) als dem zuständigen Vertreter des Bischofs (v…