Gesamtkirche - Katholisch
Der Begriff G. (Ecclesia universa od. universalis) wird sowohl in Texten des Vat II als auch in den beiden kirchl. Gesetzbüchern CIC/1983 für die lateinische Kirche u. CCEO für die kath. Ostkirchen verwendet, o. dabei legal definiert zu werden. Daher ist der Bedeutungsgehalt des Begriffs G. nicht immer eindeutig. Unabhängig davon ist er ein zentraler Begriff des kirchl. Verfassungsrechts.
1. Der Begriff G. in Texten des Vat II: Wird G. in der Liturgiekonstitution SC verwendet, ist, wie der sa…